Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – NiCo IT Support
Stand: 25.09.2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
Diese AGB gelten für IT-Support- und Fernwartungsleistungen der NiCo Digital Technologies OÜ, Järvevana tee 9, Tallinn, Estland, Registry Code 17465016 („NiCo“). Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Unternehmer können ergänzende individuelle Vereinbarungen gelten.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand ist insbesondere IT-Beratung, Fehleranalyse, Konfigurationshilfe, Einrichtungsunterstützung und Fernsupport. Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, wird kein bestimmter technischer Erfolg geschuldet; NiCo schuldet eine fachgerechte Unterstützungsleistung im vereinbarten Umfang.
3. Vertragsschluss im Online-System
Bei Gast-Support gibt der Kunde Kontakt- und Rechnungsdaten einschließlich einer erreichbaren Telefonnummer an, erhält die vor Vertragsschluss maßgeblichen Preise und bestätigt die erforderlichen Erklärungen. Bei Verbrauchern wird ein zahlungspflichtiger Vertrag nur über eine eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnete Bestellhandlung geschlossen. Dies entspricht für den deutschen Markt insbesondere § 312j Abs. 2–4 BGB. Registrierte Kunden können Support aus ihrem Konto anfordern. Inklusiv-Support aus verbundenen NiCo-Systemen ist nur dann kostenfrei, wenn das Quellsystem die Berechtigung serverseitig bestätigt.
4. Preise und zeitabhängige Tarife
Es gelten die unmittelbar vor der Bestellung angezeigten Preise. NiCo kann unterschiedliche Tarife nach Kundentyp, Wochentag, Uhrzeit, Feiertag und zeitlichem Gültigkeitszeitraum definieren. Jede angefangene Supportstunde wird nach dem Tarif abgerechnet, der beim Beginn des jeweiligen Abrechnungsblocks gilt. Ein Abrechnungsblock beginnt mit Sitzungsstart und danach jeweils nach weiteren 60 Minuten. Feiertagsregeln können vorrangig gelten. Preisänderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits begonnene Abrechnungsblöcke.
5. Beginn, Ende und Nachweis der Supportzeit
Die abrechnungsrelevante Zeit beginnt erst, wenn der Supportmitarbeiter die Support-Sitzung serverseitig startet. Sie endet mit dem serverseitigen Sitzungsende bzw. Ticketabschluss. Die Sitzungsdauer wird serverseitig protokolliert und dem Kunden während der Sitzung als Zeit angezeigt. Technisch notwendige sehr kurze Verbindungsunterbrechungen ändern den laufenden Abrechnungsblock grundsätzlich nicht. Offensichtliche technische Fehlmessungen werden auf nachvollziehbaren Hinweis geprüft.
6. Zahlungsabwicklung und Vorausautorisierung
Bei Gast-Support kann vor Leistungsbeginn eine Zahlungsautorisierung oder Vorauszahlung verlangt werden. Der Support wird erst freigegeben, wenn der Zahlungsstatus serverseitig bestätigt ist. PayPal oder andere Zahlungsdienste können eigene Bedingungen anwenden. Soweit zusätzliche Supportstunden entstehen und eine weitere Zahlungsfreigabe technisch erforderlich ist, kann NiCo die Fortsetzung von einer weiteren Autorisierung abhängig machen.
7. Rechnungen und Fälligkeit
Rechnungen werden elektronisch im Kundenbereich und/oder per E-Mail bereitgestellt. Rechnungen enthalten die maßgeblichen Leistungs- und Preisangaben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der ausgewiesene Betrag unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig. Steuerliche Behandlung, insbesondere Umsatzsteuer oder Reverse Charge bei Geschäftskunden, richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den vom Kunden gemachten bzw. verifizierten Angaben.
8. Fernzugriff und Einwilligung in die Bildschirmfreigabe
Eine Bildschirmfreigabe beginnt ausschließlich nach einer aktiven Freigabe des Nutzers. Eine Support-ID und ein Passwort allein berechtigen NiCo nicht zum unbemerkten Zugriff. Der Nutzer kann die Bildschirmfreigabe jederzeit beenden. Sofern eine weitergehende Steuerung von Maus oder Tastatur künftig über einen gesonderten Agenten ermöglicht wird, bedarf auch diese einer gesonderten, erkennbaren Freigabe.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss richtige Kontakt- und Rechnungsdaten angeben, insbesondere eine erreichbare Telefonnummer. Er hat erforderliche Zugänge und Freigaben rechtmäßig bereitzustellen, Hinweise des Supportpersonals zu beachten und vor risikobehafteten Änderungen angemessene Datensicherungen anzulegen. Der Kunde darf keine Systeme oder Daten Dritter ohne Berechtigung für den Fernsupport freigeben.
10. Datenschutz und vertrauliche Inhalte
Supportmitarbeiter dürfen nur solche Inhalte einsehen, die für die Bearbeitung erforderlich sind. Kunden sollen sensible oder nicht erforderliche Inhalte vor der Bildschirmfreigabe schließen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Eine Bildschirmübertragung wird standardmäßig nicht als Videoaufzeichnung gespeichert.
11. Firmenkonten und Mitarbeiterzugänge
Ein Firmen-Hauptkonto kann standardmäßig bis zu drei zusätzliche Mitarbeiterkonten enthalten, soweit im konkreten Angebot nichts anderes ausgewiesen ist. Zusätzliche Plätze können kostenpflichtig freigeschaltet werden. Der Firmenadministrator ist für die Berechtigung der angelegten Mitarbeiter und die Aktualität der Konten verantwortlich.
12. Monats- und Kontingentmodelle
Für Monatsmodelle gelten die bei Buchung angezeigten Stundenkontingente, Preise, Abrechnungsperioden und Kündigungsbedingungen. Enthaltene Zeit wird anhand der serverseitig ermittelten Supportdauer geführt. Eine Übertragung nicht verbrauchter Stunden erfolgt nur, wenn dies im konkreten Angebot ausdrücklich zugesagt wird.
13. Support aus anderen NiCo-Systemen
Wird eine Supportberechtigung von einem anderen NiCo-System technisch bestätigt und als Inklusiv-Support markiert, erfolgt für diese Sitzung keine gesonderte Rechnung. Ein öffentlich eingegebener Hinweis, man sei Bestandskunde, genügt hierfür nicht.
14. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Nach § 355 BGB beträgt die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Tage. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass NiCo vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann bei einem Widerruf vor vollständiger Erbringung Wertersatz für die bis dahin erbrachte Dienstleistung geschuldet sein (§ 357a Abs. 2 BGB), sofern die gesetzlichen Informations- und Erklärungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB mit vollständiger Erbringung nur, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat. Ein pauschaler Ausschluss bereits mit Sitzungsbeginn erfolgt nicht.
15. Unternehmer und Widerruf
Für Kunden, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen, besteht das gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht grundsätzlich nicht.
16. Verfügbarkeit, Termin und Reaktionszeit
Soweit keine individuelle Service-Level-Vereinbarung besteht, wird keine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit garantiert. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Internet- oder Drittanbieterausfälle können die Erreichbarkeit beeinträchtigen.
17. Haftung
NiCo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Der Kunde bleibt für eine angemessene Datensicherung verantwortlich; dies schließt eine gesetzlich bestehende Haftung von NiCo nicht aus.
18. Missbrauch und Sicherheit
NiCo kann eine Sitzung ablehnen oder beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, Identitätsmissbrauch, unbefugten Systemzugriff, Gefährdung der IT-Sicherheit oder einen Zahlungsbetrug bestehen.
19. Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Verträge
Einzelne Supportaufträge enden mit Abschluss des jeweiligen Tickets. Wiederkehrende Verträge und Abonnements laufen nach der beim Abschluss angezeigten Laufzeit und können nach den dort ausgewiesenen Kündigungsbedingungen beendet werden. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
20. Änderungen von Preisen und AGB
Änderungen gelten für neue Einzelaufträge erst ab Anzeige vor der jeweiligen Bestellung. Für laufende Abonnements werden Änderungen nur für zukünftige Abrechnungszeiträume und unter Beachtung der vereinbarten bzw. gesetzlich erforderlichen Vorabinformation wirksam. Bereits entstandene Ansprüche werden nicht rückwirkend geändert.
21. Rechtswahl und zwingender Verbraucherschutz
Soweit zulässig, gilt estnisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherverträgen darf eine Rechtswahl den Verbraucher nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) nicht des Schutzes zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts berauben, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Rom I erfüllt sind.
22. Gerichtsstand für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern kann – soweit rechtlich zulässig – Tallinn, Estland, als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
23. Außergerichtliche Streitbeilegung
Die frühere EU-ODR-Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Informationen zu anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen stellt die Europäische Kommission bereit. Eine Verpflichtung oder Bereitschaft zur Teilnahme an einem konkreten Schlichtungsverfahren besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich erklärt wurde.
24. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
25. Gesetzliche Grundlagen und Informationsquellen
Für den deutschen Verbrauchermarkt sind insbesondere §§ 312j, 355, 356 Abs. 5 und 357a Abs. 2 BGB sowie Art. 246a EGBGB relevant. Für grenzüberschreitende Verbraucherverträge ist Art. 6 der Rom-I-Verordnung zu beachten. Offizielle Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html · https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html · https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357a.html · https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html · https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2008/593/oj